Pflegetagegeld: flexibel verwendbares Geld
Wird ein tariflich definierter Pflegegrad festgestellt, zahlt der Versicherer einen vereinbarten Betrag. Die Leistung kann grundsätzlich für Pflegedienst, Umbauten, Haushaltshilfe oder die Unterstützung pflegender Angehöriger eingesetzt werden. Entscheidend sind Staffel, Dynamik und Beitrag im Alter.
Pflegekostenversicherung: Erstattung gegen Nachweis
Dieses Konzept ergänzt nachgewiesene Pflegekosten nach der Vorleistung der Pflichtversicherung. Dadurch kann es nah an tatsächlichen Ausgaben liegen, verlangt aber Belege. Tarifliche Höchstgrenzen und die Behandlung ambulanter sowie stationärer Pflege müssen verglichen werden.
Pflegerente: Leistung mit Rentencharakter
Die Pflegerente wird als Lebensversicherung angeboten und zahlt bei tariflich definierter Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente. Garantien und Kalkulation unterscheiden sich vom Tagegeld. Dafür kann der Beitrag höher ausfallen und die Flexibilität anders gestaltet sein.
Pflege-Bahr: gefördert, aber separat bewerten
Bei staatlich geförderten Pflegetagegeldtarifen gibt es keine Gesundheitsprüfung. Die Förderung und der Kontrahierungszwang sind Vorteile, ersetzen aber nicht den Vergleich von Wartezeit, Leistungsstaffel und tatsächlicher Versorgungslücke.