Wenn am entstehenden Bauwerk etwas schiefgeht, zählt der genaue Vertrag.
Eine Baustelle verändert sich täglich. Wir ordnen ein, welche unvorhergesehenen Sachschäden eine Bauleistungsversicherung abdecken kann – und wo Bedingungen, Ausschlüsse oder Selbstbeteiligung Grenzen setzen.
Bauwerk · Bauzeit · BedingungenNicht jeder Schaden am Bau ist automatisch versichert
Der Begriff klingt umfassend. In der Praxis entscheiden jedoch Schadenursache, versicherte Sache, Bauphase und die konkreten Bedingungen.
Unvorhergesehene Sachschäden
Je nach Tarif können plötzlich eintretende Beschädigungen am entstehenden Bauwerk und an versicherten Baustoffen relevant sein.
Wetter, Diebstahl, Ausführung
Sturm, Starkregen, Vandalismus, Diebstahl oder Ausführungsfehler sind nicht pauschal gleichgestellt. Ausschlüsse und Voraussetzungen unterscheiden sich.
Haftung, Garantie und Verschleiß
Ansprüche Dritter, vertragliche Mängelrechte und normale Abnutzung gehören nicht automatisch zur Aufgabe einer Bauleistungsversicherung.
Maßgeblich sind Versicherungsumfang, versicherte Gefahren und Sachen, Selbstbeteiligung, Ausschlüsse, Laufzeit und Obliegenheiten des gewählten Tarifs.
Schaden am Bau oder Anspruch gegen den Bauherrn?
Bauleistungsversicherung
Das Bauwerk im Mittelpunkt
- Betroffen
- Das entstehende Bauwerk oder versicherte Baustoffe
- Auslöser
- Unvorhergesehenes Sachschadenereignis im vereinbarten Umfang
- Ziel
- Wiederherstellungs- oder Reparaturkosten nach Bedingungen
Bauherrenhaftpflicht
Ansprüche Dritter im Mittelpunkt
- Betroffen
- Dritte machen einen Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschaden geltend
- Auslöser
- Mögliche Pflichtverletzung rund um Baustelle und Bauherr
- Ziel
- Ansprüche prüfen, unberechtigte abwehren und berechtigte im vereinbarten Umfang regulieren
Ein Bauvorhaben kann beide Risikobereiche gleichzeitig haben. Deshalb sollten die Verträge nicht isoliert nach ihrem Namen beurteilt werden.
Bauherrenhaftpflicht im Detail →Was ist passiert – und welche Frage folgt daraus?
Die Beispiele sind keine Deckungszusage. Sie zeigen, welche Vertragsstellen bei typischen Bauereignissen geprüft werden sollten.
Naturereignis während der Bauphase
Zu prüfen ist, welche Gefahren eingeschlossen sind, ob das Bauwerk ausreichend geschützt war und welche Obliegenheiten galten.
- Versicherte Gefahren
- Sicherungsmaßnahmen
- Selbstbeteiligung und Ausschlüsse
Erst das Bauvorhaben, dann der Tarif
Für eine belastbare Einordnung brauchen wir keine endlosen Formulare – aber die richtigen Eckdaten.
Bauleistung verständlich beantwortet
Je nach Gestaltung kann der Bauherr Versicherungsnehmer sein; auch vertragliche Lösungen über ausführende Unternehmen sind möglich. Wichtig ist, Doppelungen und Lücken anhand der Bauverträge zu prüfen.
Die Laufzeit muss zum realistischen Bauablauf passen. Verzögerungen sollten rechtzeitig gemeldet werden, denn eine Verlängerung erfolgt nicht zwingend automatisch.
Nein. Welche Naturgefahren eingeschlossen sind und welche Sicherungsanforderungen gelten, richtet sich nach dem Tarif und den konkreten Bedingungen.
Häufig wird zwischen fest eingebauten Bestandteilen und lose gelagertem Material unterschieden. Diebstahl ist deshalb stets anhand der vereinbarten Klauseln zu prüfen.
Mit Bezugsfertigkeit oder Abnahme endet beziehungsweise verändert sich der Bedarf. Dann müssen insbesondere Wohngebäude- und Elementarschutz lückenlos anschließen.