Wie Beihilfe und PKV zusammenarbeiten
Beihilfe ist keine vollständige Krankenversicherung. Sie erstattet einen festgelegten Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen. Ein beihilfekonformer PKV-Tarif deckt den verbleibenden Restkostenanteil ab. Entscheidend ist deshalb nicht nur ein Versicherungsprozentsatz, sondern auch, welche Aufwendungen nach den Beihilfevorschriften anerkannt werden.
Der Tarif sollte bei ambulanten, stationären und zahnärztlichen Leistungen sowie bei Hilfsmitteln und Heilbehandlungen sauber an die Beihilfe anschließen.
Bemessungssatz und Lebenssituation
Art. 96 Abs. 3 BayBG sieht einen Bemessungssatz von 70 Prozent unter anderem für Versorgungsempfänger, während der Elternzeit, für berücksichtigungsfähige Ehe- oder Lebenspartner sowie bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern vor. Bei mehreren Beihilfeberechtigten wird der erhöhte Satz grundsätzlich nur einer Person zugeordnet. Welche Regel im Einzelfall greift, muss anhand der persönlichen Beihilfesituation geprüft werden.
Ändert sich der Bemessungssatz, muss auch der private Restkostentarif angepasst werden. Dafür sollte die Versicherung frühzeitig informiert werden.
Dienststatus und Familie mitdenken
Anwärter, Beamte auf Probe, Beamte auf Lebenszeit und Versorgungsempfänger können unterschiedliche Anforderungen haben. Anwärtertarife sind oft günstig, bilden aber nicht automatisch die spätere Dauerlösung ab. Auch berücksichtigungsfähige Angehörige und Kinder brauchen eine eigene Einordnung.
Eine gute Planung betrachtet deshalb den heutigen Beitrag, den Übergang aus dem Anwärterstatus sowie mögliche Veränderungen durch Elternzeit, Kinder oder Ruhestand.
Leistungen statt nur Prozentwerte vergleichen
Zwei Tarife mit demselben versicherten Prozentsatz können sich deutlich unterscheiden. Relevant sind Erstattungsgrenzen, Gebührenordnung, Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie, stationäre Wahlleistungen und Regeln bei Lücken zwischen Beihilfe und Tarif.
Der PKV-Kompass hilft, Prioritäten zu sortieren. Für die konkrete Auswahl werden zusätzlich Dienststatus, Beihilfebescheid und familiäre Planung benötigt.