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Bamberg Finanz GmbH
BEIHILFE-KOMPASS BAYERN

PKV für Beamte in Bayern: Beihilfe und Restkosten einordnen

Wähle die Personengruppe und – falls relevant – die Familiensituation. Du erhältst eine erste Orientierung zu Beihilfe und ergänzendem Restkostenschutz.

Für wen möchtest du die Beihilfe einordnen?

Grundlage dieser Orientierung sind Art. 96 Abs. 3 des Bayerischen Beamtengesetzes und § 46 der Bayerischen Beihilfeverordnung.

Die Anzeige ist eine unverbindliche Orientierung und keine Beihilfe-, Rechts- oder Tarifauskunft. Maßgeblich sind dein aktueller Beihilfebescheid, die geltenden Vorschriften und die konkreten Versicherungsbedingungen.
Private KrankenversicherungBeihilfe und private Krankenversicherung

So greifen Beihilfe und private Krankenversicherung ineinander

Beihilfe und privater Tarif müssen lückenlos zusammenpassen. Dienststatus, Bemessungssatz und Familienkonstellation bestimmen, welcher Rest abgesichert werden muss.

Stand: September 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Für Beamte und Richter im aktiven Dienst beträgt der personenbezogene Bemessungssatz in Bayern grundsätzlich 50 Prozent.
  • Für Versorgungsempfänger, während der Elternzeit sowie unter bestimmten Familienvoraussetzungen können grundsätzlich 70 Prozent gelten.
  • Für berücksichtigungsfähige Kinder und eigenständig beihilfeberechtigte Waisen beträgt der Bemessungssatz grundsätzlich 80 Prozent.

Wie Beihilfe und PKV zusammenarbeiten

Beihilfe ist keine vollständige Krankenversicherung. Sie erstattet einen festgelegten Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen. Ein beihilfekonformer PKV-Tarif deckt den verbleibenden Restkostenanteil ab. Entscheidend ist deshalb nicht nur ein Versicherungsprozentsatz, sondern auch, welche Aufwendungen nach den Beihilfevorschriften anerkannt werden.

Der Tarif sollte bei ambulanten, stationären und zahnärztlichen Leistungen sowie bei Hilfsmitteln und Heilbehandlungen sauber an die Beihilfe anschließen.

Bemessungssatz und Lebenssituation

Art. 96 Abs. 3 BayBG sieht einen Bemessungssatz von 70 Prozent unter anderem für Versorgungsempfänger, während der Elternzeit, für berücksichtigungsfähige Ehe- oder Lebenspartner sowie bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern vor. Bei mehreren Beihilfeberechtigten wird der erhöhte Satz grundsätzlich nur einer Person zugeordnet. Welche Regel im Einzelfall greift, muss anhand der persönlichen Beihilfesituation geprüft werden.

Ändert sich der Bemessungssatz, muss auch der private Restkostentarif angepasst werden. Dafür sollte die Versicherung frühzeitig informiert werden.

Dienststatus und Familie mitdenken

Anwärter, Beamte auf Probe, Beamte auf Lebenszeit und Versorgungsempfänger können unterschiedliche Anforderungen haben. Anwärtertarife sind oft günstig, bilden aber nicht automatisch die spätere Dauerlösung ab. Auch berücksichtigungsfähige Angehörige und Kinder brauchen eine eigene Einordnung.

Eine gute Planung betrachtet deshalb den heutigen Beitrag, den Übergang aus dem Anwärterstatus sowie mögliche Veränderungen durch Elternzeit, Kinder oder Ruhestand.

Leistungen statt nur Prozentwerte vergleichen

Zwei Tarife mit demselben versicherten Prozentsatz können sich deutlich unterscheiden. Relevant sind Erstattungsgrenzen, Gebührenordnung, Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie, stationäre Wahlleistungen und Regeln bei Lücken zwischen Beihilfe und Tarif.

Der PKV-Kompass hilft, Prioritäten zu sortieren. Für die konkrete Auswahl werden zusätzlich Dienststatus, Beihilfebescheid und familiäre Planung benötigt.

Offizielle Grundlage

Persönliche Situation mit dem PKV-Kompass vorbereiten

Beantworte sechs kurze Fragen. Du erhältst eine strukturierte Gesprächsgrundlage – ohne Beitragsschätzung und ohne sensible Diagnosen auf der öffentlichen Seite.