Ein Tarifwechsel ist nur dann besser, wenn die neue Annahme und der Leistungsbeginn geklärt sind.
Gerade nach Erkrankungen oder mit zunehmendem Alter kann der bestehende Vertrag wertvoller sein, als ein reiner Beitragsvergleich vermuten lässt.
Ein niedrigerer Beitrag oder bessere Leistungen können für einen Wechsel sprechen. Gleichzeitig kann ein Neuvertrag neue Gesundheitsfragen, Wartezeiten und Ausschlüsse mitbringen. Deshalb sollte der neue Schutz verbindlich geklärt sein, bevor der alte endet.
Gerade nach Erkrankungen oder mit zunehmendem Alter kann der bestehende Vertrag wertvoller sein, als ein reiner Beitragsvergleich vermuten lässt.
Prüfe, welche Erkrankungen, Operationen und Behandlungen bereits bekannt oder dokumentiert sind und wie der bestehende Tarif damit umgeht. Ein neuer Versicherer kann andere Annahmeregeln anwenden. Der Vergleich sollte deshalb mit Leistungen, Ausschlüssen, Selbstbeteiligung, Jahresgrenzen und Kündigungsrechten des aktuellen Vertrags beginnen.
Beim Neuabschluss können Gesundheitsfragen gestellt und tierärztliche Unterlagen verlangt werden. Antworten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Bekannte Beschwerden können je nach Anbieter zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder einer Ablehnung führen. Deshalb darf die mögliche Annahme nicht vorausgesetzt werden.
Auch wenn ein neuer Vertrag angenommen wird, können tarifabhängige Wartezeiten oder besondere Fristen gelten. Das Annahmedatum ist nicht immer mit dem vollständigen Leistungsbeginn gleichzusetzen. Eine zeitliche Lücke kann besonders problematisch sein, wenn in dieser Phase eine Erkrankung festgestellt wird.
Erst wird der bestehende Vertrag vollständig erfasst, dann werden passende Neuangebote unter identischen Kriterien verglichen. Anschließend sollte die Annahme des neuen Versicherers einschließlich möglicher Ausschlüsse vorliegen. Erst danach wird entschieden, ob und zu welchem Termin der alte Vertrag beendet wird.
Dieser Ratgeber bietet eine allgemeine Orientierung. Kündigungsrechte, Annahme, Wartezeiten und Leistungsausschlüsse ergeben sich aus den jeweiligen Vertragsunterlagen und dem konkreten Antrag.
Das ist regelmäßig riskant. Zuerst sollten Annahme, Bedingungen und Leistungsbeginn des neuen Vertrags geklärt werden; erst danach lässt sich über die Kündigung entscheiden.
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Gesundheitsfragen, Annahmeregeln und mögliche Ausschlüsse unterscheiden sich je nach Versicherer und Einzelfall.
Nicht zwingend. Vertragsbeginn und Wartezeiten müssen im konkreten Tarif geprüft werden.
Wenn der neue Vertrag nach verbindlicher Annahme ein besseres Gesamtverhältnis aus Leistung, Beitrag und Eigenanteil bietet und keine unvertretbaren Lücken entstehen.
Wir prüfen Leistungen, Gesundheitsangaben und zeitlichen Ablauf, bevor eine Entscheidung fällt.