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Bamberg Finanz GmbH
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bAV beim Arbeitgeberwechsel: Was mit deinem Vertrag passieren kann

Ein Jobwechsel bedeutet nicht automatisch, dass der bisherige bAV-Vertrag unverändert weiterläuft. Zusage, Durchführungsweg, Übertragungswert, Kosten und das Angebot des neuen Arbeitgebers entscheiden über die sinnvollen Optionen.

Lesezeit: etwa 8 MinutenAktualisiert am 12. September 2026
Kurz gesagt

Nicht vorschnell kündigen: Erst Zusage, Übertragungswert und neues Angebot vergleichen.

Je nach Vertrag kommen Übertragung, Übernahme, private Fortführung oder Beitragsfreistellung infrage. Keine Option ist automatisch für jeden Fall die beste.

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Was du vor dem letzten Arbeitstag anfordern solltest

Fordere beim bisherigen Arbeitgeber oder Versorgungsträger eine aktuelle Übersicht über Anwartschaft, Vertragswert, garantierte und prognostizierte Leistungen sowie die Regeln für das Ausscheiden an. Zusätzlich brauchst du die Versorgungszusage und Entgeltumwandlungsvereinbarung. Nur so lässt sich beurteilen, welche Rechte bestehen und welche Kosten oder Leistungsänderungen eine Fortführung oder Übertragung auslösen können.

  • Versorgungszusage und Entgeltumwandlungsvereinbarung sichern
  • Aktuellen Vertrags- oder Übertragungswert anfordern
  • Garantierte und prognostizierte Leistungen getrennt betrachten
  • Fristen und Ansprechpartner schriftlich festhalten
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Übernahme und Übertragung nach dem Betriebsrentengesetz

§ 4 BetrAVG sieht verschiedene Wege vor. Im Einvernehmen kann der neue Arbeitgeber die Zusage übernehmen oder der Übertragungswert auf ihn übertragen werden, wenn eine wertgleiche Zusage erteilt wird. Unter gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres nach Ende des Arbeitsverhältnisses die Übertragung verlangen, insbesondere bei Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung und nur bis zur gesetzlichen Wertgrenze. Der konkrete Anspruch gehört im Einzelfall geprüft.

  • Einvernehmliche Übernahme oder Übertragung unterscheiden
  • Ein-Jahres-Frist für einen möglichen gesetzlichen Anspruch beachten
  • Durchführungsweg und Höhe des Übertragungswerts prüfen
  • Neue Zusage und neuen Tarif vor Zustimmung vollständig lesen
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Wann Fortführung oder Beitragsfreistellung sinnvoller sein kann

Der neue Arbeitgeber muss nicht jeden bisherigen Tarif unverändert fortführen. Eine private Fortführung kann möglich sein, führt aber nicht automatisch zu denselben steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Effekten wie die Entgeltumwandlung über den Arbeitgeber. Eine Beitragsfreistellung erhält den Vertrag ohne neue Beiträge, kann jedoch Garantien, Kostenwirkung und spätere Leistung beeinflussen. Eine Kündigung ist häufig die am wenigsten flexible Entscheidung und sollte nie ohne Vergleich erfolgen.

  • Kosten und Garantien im Altvertrag bewerten
  • Neues Arbeitgeberangebot danebenstellen
  • Private Fortführung steuerlich und vertraglich einordnen lassen
  • Rückkaufs- oder Kündigungsfolgen vorab schriftlich erfragen
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Der strukturierte Vergleich in vier Schritten

BF Bamberg Finanz stellt Altvertrag, Übertragungswert und neues Angebot auf dieselbe Vergleichsbasis. Wir betrachten Beitrag, Arbeitgeberzuschuss, Kosten, Garantien, Anlagekonzept, Flexibilität und spätere Leistung. Danach wird festgelegt, welche Option weiter geprüft werden sollte. Arbeitsrechtliche oder steuerliche Einzelfragen werden dabei klar abgegrenzt und gegebenenfalls an die entsprechenden Fachberufe verwiesen.

  • Alt- und Neuvertrag auf identische Kennzahlen bringen
  • Zuschuss und Nettoaufwand getrennt vergleichen
  • Flexibilität bei erneutem Wechsel oder Beitragsunterbrechung prüfen
  • Entscheidung und offene Fragen nachvollziehbar dokumentieren

Offizielle Quellen und weiterführende Informationen

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Arbeitsrechts- oder Anlageberatung. Ansprüche, Fristen und Folgen richten sich nach Gesetz, Zusage, Tarifvertrag und konkretem Vertrag.

Häufige Fragen

Was beim Arbeitgeberwechsel häufig gefragt wird

Altvertrag und neues Angebot

Triff die Entscheidung erst nach einem echten Vergleich.

Wir stellen Übertragungswert, neues Angebot, Zuschuss, Kosten und Flexibilität nachvollziehbar gegenüber.

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