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Bamberg Finanz GmbH
Zur bAV-ÜbersichtEntgeltumwandlung & Arbeitgeberzuschuss

bAV-Zuschuss: Wann gelten 15 Prozent?

Der Zuschuss wird oft als feste 15-Prozent-Regel beworben. Tatsächlich hängt die gesetzliche Pflicht davon ab, ob der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart und welcher Durchführungsweg sowie welche kollektivrechtlichen Regeln gelten.

Lesezeit: etwa 8 MinutenAktualisiert am 12. September 2026
Kurz gesagt

15 Prozent sind eine gesetzliche Untergrenze mit Bedingungen – kein pauschaler Bonus.

Entscheidend sind Entgeltumwandlung, tatsächliche Sozialversicherungsersparnis, Durchführungsweg und mögliche tarifvertragliche Regeln. Ein höherer freiwilliger Zuschuss kann vereinbart werden.

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Was Beschäftigte bei der Entgeltumwandlung verlangen können

Beschäftigte können grundsätzlich verlangen, dass ein Teil künftiger Entgeltansprüche für eine betriebliche Altersversorgung verwendet wird. § 1a BetrAVG knüpft den Anspruch an einen Betrag von bis zu vier Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Die konkrete Durchführung wird vereinbart; der Arbeitgeber kann den Durchführungsweg im gesetzlichen Rahmen mitbestimmen. Tarifgebundene Entgeltbestandteile können zusätzlichen tariflichen Regeln unterliegen.

  • Anspruch und gewünschte Beitragshöhe schriftlich klären
  • Durchführungsweg und Arbeitgeberzusage prüfen
  • Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung berücksichtigen
  • Nicht nur den Beitrag, sondern auch Kosten und Leistungen vergleichen
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Wann die 15-Prozent-Pflicht greift

Nach § 1a Absatz 1a BetrAVG muss der Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich an Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Das Wort „soweit“ ist entscheidend: Die Verpflichtung ist an die tatsächliche Ersparnis gekoppelt. Außerdem können tarifvertragliche Regelungen abweichen. Deshalb sollte die konkrete Lohnabrechnung und Zusage geprüft werden.

  • 15 Prozent beziehen sich auf das umgewandelte Entgelt
  • Pflicht nur soweit Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden
  • Genannte Regel betrifft Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung
  • Tarifliche Abweichungen und betriebliche Zusagen mitprüfen
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Warum ein Zuschuss allein noch keine gute bAV macht

Ein Zuschuss verbessert die Rechnung, ersetzt aber keine Qualitätsprüfung. Vertragskosten, Garantieumfang, Anlagekonzept, Flexibilität, Regelungen beim Arbeitgeberwechsel und die spätere Leistungsphase wirken langfristig. Ein freiwilliger Zuschuss oberhalb der gesetzlichen Mindestanforderung kann für Beschäftigte attraktiv sein und Arbeitgebern bei Bindung und Gewinnung von Mitarbeitenden helfen. Entscheidend bleibt das Gesamtpaket.

  • Effektiven Nettoaufwand und Gesamtbeitrag gegenüberstellen
  • Kosten und Anlagekonzept transparent machen
  • Auszahlung, Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherung einordnen
  • Flexibilität bei Elternzeit, Teilzeit und Arbeitgeberwechsel prüfen
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Diese Unterlagen gehören in den bAV-Check

Für eine belastbare Einordnung reichen Werbeflyer und Beitragshöhe nicht aus. Benötigt werden die Versorgungszusage, Tarifunterlagen, Kosteninformationen, aktuelle Gehaltsabrechnung und Angaben zum Arbeitgeberzuschuss. BF Bamberg Finanz ordnet diese Unterlagen gemeinsam ein und zeigt, welche Fragen vor einer Unterschrift beantwortet sein sollten. Die steuerliche oder arbeitsrechtliche Beurteilung bleibt den dafür zugelassenen Berufen vorbehalten.

  • Versorgungszusage und Entgeltumwandlungsvereinbarung
  • Produktinformation, Kosten und garantierte Leistungen
  • Gehaltsabrechnung und Höhe des Arbeitgeberzuschusses
  • Regelungen zu Ruhen, Übertragung und privater Fortführung

Offizielle Quellen und weiterführende Informationen

Dieser Ratgeber bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts-, Lohnabrechnungs- oder Anlageberatung. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss geschuldet ist, muss anhand der konkreten Vereinbarungen und Abrechnung geprüft werden.

Häufige Fragen

Was beim bAV-Arbeitgeberzuschuss oft unklar bleibt

Unterlagen statt Bauchgefühl

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Wir ordnen Arbeitgeberangebot, Entgeltumwandlung und Tarifqualität verständlich ein.

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