Betriebshaftpflicht
Schäden, die der Betrieb Dritten an Personen oder Sachen zufügt.
Eine D&O-Versicherung kann Organe und Führungskräfte bei Ansprüchen wegen behaupteter Pflichtverletzungen in ihrer Organfunktion unterstützen. Persönliche Haftungsrisiken, versicherte Personen, Ausschlüsse und Versicherungssumme müssen zum Unternehmen passen.
Schäden, die der Betrieb Dritten an Personen oder Sachen zufügt.
Reine finanzielle Fehlberatungsschäden aus der beruflichen Leistung selbst.
Persönliche Haftung von Geschäftsführung und Vorstand für Pflichtverletzungen in der Organfunktion.
Wahrnehmung eigener rechtlicher Interessen in Streitfällen des Unternehmens.
Geschäftsführer und andere Organe können bei behaupteten Pflichtverletzungen persönlich in Anspruch genommen werden. Ob eine D&O-Lösung sinnvoll ist und welche Ansprüche sie umfasst, hängt von Organstellung, Unternehmen und Vertrag ab.
Ja, viele Policen lassen sich passend für Vereine und Stiftungen gestalten, in denen ehrenamtliche Organe persönlich haften.
In einer Insolvenz werden mögliche Ansprüche gegen die Geschäftsleitung häufig besonders geprüft. Ob Abwehrkosten oder begründete Ansprüche erfasst sind, richtet sich nach Bedingungen, Ausschlüssen und Versicherungssumme.
Kosten im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren sind nur erfasst, wenn entsprechende Bausteine vereinbart sind. Geldstrafen und Bußgelder selbst sind regelmäßig nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes.