Recht haben reicht nicht – Sie müssen es sich auch leisten können
Ein Streit mit Kunden, Lieferanten, Mitarbeitenden oder Behörden kann erhebliche Kosten auslösen. Ob Anwalts-, Gerichts-, Gutachter- und weitere Kosten versichert sind, hängt von den vereinbarten Bausteinen, Wartezeiten, Selbstbeteiligungen und Bedingungen ab.
Welche Streitfelder abgedeckt werden
Privater und betrieblicher Rechtsschutz sind getrennte Verträge
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Fragen zum Firmenrechtsschutz
Ob und für welche Bausteine eine Wartezeit gilt, hängt vom Tarif und vom versicherten Rechtsbereich ab. Bei einem Anbieterwechsel prüfen wir zusätzlich die Voraussetzungen für einen nahtlosen Anschluss.
Versicherungssummen, Selbstbeteiligungen und mögliche Begrenzungen unterscheiden sich je nach Tarif. Entscheidend ist, ob sie zu den realistischen Streitfeldern des Betriebs passen.
Viele Tarife sehen eine freie Anwaltswahl im vereinbarten Rahmen vor und bieten zusätzlich Beratungsservices. Maßgeblich sind die konkreten Bedingungen.
Der Versicherer prüft Deckung und Erfolgsaussicht nach den vereinbarten Bedingungen. Welche Prüf- oder Schlichtungsverfahren vorgesehen sind, ergibt sich aus dem konkreten Vertrag.
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In einem kurzen Gespräch zeigen wir Ihnen, welche Streitfelder in Ihrem Betrieb am relevantesten sind.
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