Ein Klick auf eine falsche E-Mail reicht.
Verschlüsselte Daten, ein stillgelegtes Netzwerk oder eine manipulierte Zahlung können den Betrieb erheblich treffen. Je nach Tarif können unter anderem Forensik, Wiederherstellung, Betriebsunterbrechung, Krisenhilfe und Haftungsansprüche abgesichert sein.
Was nach einem IT-Vorfall wirklich bezahlt wird
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Fragen zur Cyberversicherung
Nicht pauschal. Entscheidend sind Datenarten, digitale Prozesse, Abhängigkeit von IT-Systemen, mögliche Ausfallfolgen und vorhandene Sicherheitsmaßnahmen.
Viele Tarife können bestimmte versehentliche Handlungen von Mitarbeitenden einbeziehen. Welche Ereignisse und Obliegenheiten gelten, muss im konkreten Bedingungswerk geprüft werden.
Je nach Vertrag können Krisenhilfe, IT-Forensik, Wiederherstellung und weitere Kostenbausteine vorgesehen sein. Voraussetzungen, Ausschlüsse und der Umgang mit Forderungen unterscheiden sich deutlich.
Betriebshaftpflicht und Cyberversicherung haben unterschiedliche Aufgaben. Datenvorfälle, eigene Systemausfälle und digitale Wiederherstellung sollten deshalb separat anhand der jeweiligen Bedingungen geprüft werden.
Das hängt von Risikofragen, IT-Sicherheitsanforderungen, gewünschtem Umfang und Annahmeentscheidung des Versicherers ab. Einen festen Zeitraum versprechen wir nicht.
Cyberrisiko strukturiert einordnen
Wir erfassen Systeme, Datenarten, Abhängigkeiten und bestehende Absicherung und vergleichen anschließend passende Leistungsbausteine.