Der Umsatz stoppt. Die Kosten laufen weiter.
Wenn ein Betrieb nach einem versicherten Schaden stillsteht, können Fixkosten weiterlaufen und Erträge ausfallen. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kann solche Folgen im vereinbarten Umfang absichern. Auslöser, Haftzeit und Berechnung müssen zum Betrieb passen.
Sachschaden und Folgeschaden sind zwei verschiedene Policen
Inhalts- oder Gebäudeversicherungen betreffen beschädigte Sachen. Eine Betriebsunterbrechungsdeckung kann zusätzlich finanzielle Folgen der daraus entstehenden Stillstandszeit berücksichtigen. Ob und wie beide Bereiche zusammenspielen, ergibt sich aus den vereinbarten Auslösern und Bedingungen.
Betriebsunterbrechung
Cyberversicherung
Betriebsanalyse vor Ort
Wir erfassen Fixkosten, Rohgewinn und kritische Abhängigkeiten Ihres Betriebs.
Haftzeit festlegen
Gemeinsam bestimmen wir eine realistische Wiederanlaufzeit – oft länger als gedacht.
Versicherungssumme berechnen
Auf Basis Ihrer Bilanz kalkulieren wir die Summe, die eine Unterversicherung vermeidet.
Jahresgespräch
Wir passen die Summe an, wenn Umsatz oder Kostenstruktur sich ändern.
Fragen zur Betriebsunterbrechung
Die Haftzeit sollte sich am realistischen Wiederanlauf orientieren: Lieferzeiten, Genehmigungen, Ersatzmaschinen, Gebäude und Kundenrückgewinnung können eine Rolle spielen. Eine pauschale Dauer wäre deshalb nicht seriös.
Viele klassische Betriebsunterbrechungsdeckungen knüpfen an einen versicherten Sachschaden an. Daneben gibt es je nach Risiko andere Konzepte. Auslöser und Grunddeckung müssen deshalb gemeinsam geprüft werden.
Solche Mehrkosten zur Schadenminderung werden erstattet, wenn sie den Gesamtschaden für den Versicherer senken – das ist ausdrücklich mitversichert.
Schäden durch Ausfälle bei Zulieferern oder Abnehmern können je nach Vertrag über besondere Klauseln berücksichtigt werden. Voraussetzungen und benannte Betriebe unterscheiden sich deutlich.
Auf Basis Ihres Rohgewinns und Ihrer Fixkosten aus der letzten Bilanz, hochgerechnet auf die gewählte Haftzeit. Wir aktualisieren das jährlich mit Ihnen.
Ob ein zeitlicher Selbstbehalt oder eine andere Karenz gilt, steht im konkreten Vertrag. Beginn, Dauer und Berechnung der Leistung sollten vor Abschluss nachvollziehbar festgelegt sein.
Wie lange würde Ihr Betrieb einen Ausfall überstehen?
In einem persönlichen Gespräch ordnen wir kritische Wiederanlaufzeiten ein und prüfen, ob Haftzeit und Berechnungsgrundlage zum aktuellen Betrieb passen.