Zum Inhalt springen
Bamberg Finanz GmbH
Inhaltsversicherung für Betriebe

Was in deinem Betrieb steht, ist mehr wert als du denkst

Die Betriebshaftpflicht betrifft Schäden bei Dritten. Eine Inhaltsversicherung kann dagegen eigene betriebliche Werte wie Einrichtung, Waren, Maschinen, Technik oder Werkzeug absichern. Welche Gefahren, Sachen und Kosten tatsächlich umfasst sind, ergibt sich aus Tarif, Versicherungssumme und Bedingungen.

Unabhängige Beratung · persönlich in Bamberg · digital deutschlandweit

Inventar-Durchgang

0/10

Tippe an, was in deinen Räumen steht. Jede Position bringt eine eigene Frage mit.

Wähle mindestens eine Position aus – dann siehst du, worauf es bei ihrer Bewertung ankommt.

Diese Auswahl ist ein Denkanstoß, keine Bewertung. Die konkrete Summe ermitteln wir gemeinsam anhand deiner Unterlagen.

Die versicherten Gefahren

Vier Grundgefahren – und eine, die viele weglassen

Eine Inhaltsversicherung setzt sich aus Gefahren zusammen, nicht aus Schäden. Versichert ist, was durch eine der eingeschlossenen Gefahren passiert. Genau deshalb lohnt der Blick, welche davon in deinem Vertrag stehen.

Welche Gefahren in deinem Vertrag stehen, steht auf einer Seite deines Versicherungsscheins. Wir lesen sie gemeinsam durch – das ist meist der schnellste Weg zu einer klaren Antwort.

Der wichtigste Mechanismus

Zu niedrige Summe? Dann wird auch der kleine Schaden gekürzt

Eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme kann auch bei Teilschäden zu Kürzungen führen, wenn der Vertrag eine Unterversicherungsprüfung vorsieht. Deshalb sollten Wertansatz, Summenermittlung und ein möglicher Unterversicherungsverzicht vorab nachvollziehbar geprüft werden.

Rechenbeispiel zum Mitschieben

Deckungsquote67 %
Entschädigung nach Quote13.333 €
Bleibt bei dir6.667 €

Die Summe deckt nur einen Teil des Werts. In diesem Verhältnis wird gekürzt – unabhängig davon, wie klein der Schaden ist.

Vereinfachtes Schema zur Veranschaulichung des Prinzips. Selbstbeteiligung, Entschädigungsgrenzen und die Regelungen des jeweiligen Tarifs sind hier nicht abgebildet und können das Ergebnis verändern.

Der Ausweg: Verzicht auf den Unterversicherungseinwand

Viele Tarife verzichten auf diesen Einwand, wenn die Versicherungssumme nach einem vorgegebenen Verfahren ermittelt wurde – etwa über eine Summenermittlung pro Quadratmeter oder eine dokumentierte Inventarliste. Dann wird im Schadenfall nicht mehr geprüft, ob du zu niedrig kalkuliert hast. Ob dein Vertrag das enthält und welche Bedingung daran hängt, steht in den Vertragsunterlagen und gehört vor den Schadenfall geklärt, nicht danach.

Wiederbeschaffungswert, nicht ZeitwertMaßstab ist, was eine Neuanschaffung heute kostet – nicht der Restwert in der Buchhaltung.
Summe regelmäßig nachziehenNeue Maschine, größeres Lager, mehr Technik: jede Investition verändert die richtige Summe.
Preissteigerungen mitdenkenWas vor fünf Jahren gepasst hat, deckt heute bei gestiegenen Beschaffungspreisen oft weniger ab.
Nachweise vorbereitenInventarliste, Fotos und Rechnungen ausserhalb der Räume sichern – sie entscheiden später über Tempo und Höhe.
Bausteine und Erweiterungen

Was fast jeder Betrieb braucht – und was von deinem Betrieb abhängt

Der Grundvertrag deckt Inventar gegen die eingeschlossenen Gefahren. Alles darum herum entscheidet, ob der Schutz zu deinem Alltag passt. Wir sortieren die Bausteine nach ihrer Dringlichkeit, nicht nach dem Prospekt.

Gehört in fast jeden Vertrag

Diese Punkte betreffen nahezu jeden Betrieb mit eigenen Räumen.

ElementargefahrenStarkregen, Rückstau, Überschwemmung. Der Einschluss, der am häufigsten fehlt und am häufigsten gebraucht wird.
UnterversicherungsverzichtNimmt die Diskussion über die Summe aus dem Schadenfall heraus – wenn die Bedingung dafür erfüllt ist.
Mehrkosten und AufräumkostenEntsorgung, Abbruch, provisorische Einrichtung: Kosten, die neben dem eigentlichen Sachschaden entstehen.
Überspannung durch BlitzDer indirekte Blitzschaden an Technik und Steuerung – im Grundschutz oft nur begrenzt enthalten.
Selbst bezahlte EinbautenTheke, Trennwände, Bodenbeläge in Mieträumen gehören zu deinem Inventar, nicht zum Gebäude.
Fremdes und geleastes EigentumKundeneigentum und Leasinggeräte sind nur versichert, wenn sie ausdrücklich eingeschlossen sind.

Hängt an deinem Betrieb

Hier trennt sich der Handwerksbetrieb vom Ladengeschäft und die Gastronomie vom Büro.

Glas und SchaufensterFür Laden, Praxis und Gastronomie relevant – meist ein separater Einschluss.
Werkzeug und Geräte im FahrzeugDer Klassiker im Handwerk. Braucht eine eigene Regelung, oft mit Vorgaben zur Sicherung.
Kühlgut und WarenverderbGastronomie, Metzgerei, Apotheke, Labor: Stromausfall oder Anlagendefekt reichen als Auslöser.
AußenversicherungSachen, die zeitweise woanders sind – auf der Baustelle, beim Kunden, im Homeoffice, auf der Messe.
Elektronik als AllgefahrendeckungFür sensible Technik: deckt auch Bedienfehler und innere Defekte, nicht nur die Grundgefahren.
Ertragsausfall nach SachschadenErsetzt den entgangenen Gewinn und laufende Kosten in der Zeit des Stillstands – ein eigener Vertragsteil.
Mehr zum Ertragsausfall: Betriebsunterbrechungsversicherung
Klare Abgrenzung

Wo die Inhaltsversicherung endet und eine andere Police beginnt

Die meisten Deckungslücken im Gewerbe entstehen nicht in einer Police, sondern zwischen zwei Policen. Diese Übersicht zeigt, wer für was zuständig ist – damit du weisst, welche Frage du beim nächsten Gespräch stellst.

Diese Seite

Inhaltsversicherung

Dein eigenes Inventar.

Zuständig für
Einrichtung, Waren, Maschinen, Technik und Werkzeug – zerstört, beschädigt oder entwendet durch eine versicherte Gefahr.
Beispiel
Nach dem Leitungswasserschaden sind Lagerware und Kassensystem unbrauchbar.

Maßstab ist in der Regel der Wiederbeschaffungswert.

Eigene Police

Betriebshaftpflicht

Schäden bei anderen.

Zuständig für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die du oder dein Team bei Dritten verursachst – dazu die Abwehr unberechtigter Forderungen.
Beispiel
Beim Kunden wird bei der Montage ein Bodenbelag zerstört.

Nie für eigene Sachen zuständig – auch nicht anteilig.

Zur Betriebshaftpflicht
Eigene Police

Gebäudeversicherung

Die Hülle, nicht der Inhalt.

Zuständig für
Mauerwerk, Dach, Fenster, fest verbaute Technik und Leitungen – also das Gebäude selbst.
Beispiel
Der Sturm deckt das Dach ab und beschädigt die Fassade.

Bist du Mieter, ist das Sache des Eigentümers – deine Einbauten aber nicht.

Eigene Police

Ertragsausfall und Cyber

Die Folgen, nicht die Sache.

Zuständig für
Entgangenen Gewinn und laufende Kosten während des Stillstands – sowie Schäden durch Angriffe auf deine IT ohne Sachschaden.
Beispiel
Nach dem Brand steht der Betrieb elf Wochen. Oder: Ein Verschlüsselungsangriff legt die Auftragsbearbeitung lahm.

Die Inhaltsversicherung ersetzt die Sache, nicht den entgangenen Umsatz.

Zur Betriebsunterbrechung

In der Praxis greifen bei einem größeren Schaden mehrere Verträge gleichzeitig. Genau dann zeigt sich, ob sie zusammenpassen – und das prüfen wir am besten, bevor es darauf ankommt.

So arbeiten wir

Vier Schritte bis zur Summe, die im Schadenfall hält

Der Aufwand liegt am Anfang, nicht im Schadenfall. Genau das ist der Punkt.

01

Bestand sichten

Wir schauen uns an, was da ist: Einrichtung, Waren, Maschinen, Technik, Werkzeug – und wo es sich befindet.

02

Summe belastbar ermitteln

Nach Wiederbeschaffungswerten, nicht nach Buchwerten. Dazu die Frage, welches Verfahren dein Tarif für den Unterversicherungsverzicht verlangt.

03

Gefahren und Bausteine festlegen

Welche Gefahren gehören rein, was ist betriebsspezifisch nötig, was kann weg. Hier entscheidet sich die Qualität des Vertrags.

04

Dokumentieren und aktuell halten

Inventarliste und Nachweise ablegen, Summe bei Investitionen nachziehen. Wir melden uns dazu, nicht erst du.

Makler vor Ort in Bamberg

Wir sitzen in Bamberg und betreuen Betriebe in der Stadt, im Landkreis und in Oberfranken. Als Makler sind wir an keine Gesellschaft gebunden – wir vergleichen und begleiten dich auch dann, wenn es im Schadenfall unangenehm wird.

5,0Google Bewertungen unserer Kunden
Häufige Fragen

Was Betriebe uns zur Inhaltsversicherung fragen

Antworten auf die Fragen, die im Beratungsgespräch am häufigsten kommen. Was in deinem Fall gilt, hängt vom Tarif und den vereinbarten Bedingungen ab.

Diese Antworten beschreiben übliche Marktpraxis und ersetzen keine Prüfung deiner Vertragsunterlagen. Verbindlich ist immer, was in deinem Vertrag und den zugehörigen Bedingungen steht.

Nächster Schritt

Ein Termin, eine belastbare Summe, ein Vertrag der passt

Bring mit, was du hast: die bestehende Police, eine grobe Vorstellung deines Inventars, offene Fragen. Den Rest sortieren wir gemeinsam. Das Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich – vor Ort in Bamberg oder digital.

Das gehört inhaltlich dazu