So funktioniert die Entgeltumwandlung
Du verzichtest auf einen Teil deines Bruttogehalts, und dein Arbeitgeber zahlt diesen Betrag direkt in deinen Vorsorgevertrag ein – meist eine Direktversicherung oder Pensionskasse. Weil der Beitrag vom Brutto abgeht, sinken deine Lohnsteuer und deine Sozialabgaben. Dein Nettogehalt sinkt deshalb deutlich weniger, als du einzahlst. Den Rest übernehmen Staat und Arbeitgeber.
- Beitrag direkt vom Brutto – kein Aufwand für dich
- Weniger Steuern und Sozialabgaben ab der ersten Gehaltsabrechnung
- Mindestens 15 % Zuschuss vom Arbeitgeber obendrauf
- Rechtsanspruch für jeden Arbeitnehmer
Warum dein Netto-Aufwand so niedrig ist
Ein Beispiel: Bei 3.500 € brutto, Steuerklasse I und 150 € Beitrag sinkt dein Netto nur um rund 80 €. Mit dem gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss fließen aber 172,50 € in deine Vorsorge – mehr als das Doppelte deines echten Aufwands. Je höher dein Steuersatz, desto stärker ist dieser Hebel. Probier es oben im Rechner mit deinen eigenen Zahlen aus.
- Steuerersparnis nach deinem persönlichen Steuersatz
- Ersparnis bei Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
- Arbeitgeberzuschuss erhöht den Beitrag zusätzlich
- Oft wird aus 1 € Netto mehr als 2 € Vorsorge
Der Arbeitgeberzuschuss: geschenktes Geld
Seit 2022 muss jeder Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung mindestens 15 % des umgewandelten Betrags dazulegen, soweit er dadurch Sozialabgaben spart. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig deutlich mehr – 20, 30 oder sogar 50 %. Wer keine bAV abschließt, verschenkt diesen Zuschuss jeden Monat. Frag am besten direkt in der Personalabteilung nach, was dein Arbeitgeber zahlt – oder wir klären das für dich.
- Mindestens 15 % gesetzlich garantiert
- Viele Arbeitgeber zahlen mehr – nachfragen lohnt sich
- Gilt auch für bestehende Verträge
- Ohne bAV verfällt der Zuschuss
Für wen sich die bAV besonders lohnt
Am meisten profitierst du, wenn du gesetzlich versichert bist, Steuern zahlst und dein Arbeitgeber einen ordentlichen Zuschuss gibt. Besonders stark ist der Effekt bei mittleren und höheren Einkommen. Auch für Berufseinsteiger ist die bAV ideal: Je früher du startest, desto länger arbeitet das Geld für dich – und desto kleiner kann der monatliche Beitrag sein.
- Angestellte mit Lohnsteuer und gesetzlicher Sozialversicherung
- Arbeitgeber mit mehr als 15 % Zuschuss
- Berufseinsteiger, die früh starten wollen
- Alle, die ihre Rentenlücke ohne großen Netto-Verzicht schließen möchten
Gut zu wissen: Rente im Alter und Jobwechsel
Die Rente aus der bAV wird im Alter versteuert – meist zu einem deutlich niedrigeren Steuersatz als heute. Für gesetzlich Versicherte fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an, für die Krankenversicherung gilt dabei ein monatlicher Freibetrag. Wechselst du den Job, kannst du deinen Vertrag mitnehmen oder beitragsfrei stellen – das erworbene Kapital gehört dir. Wir zeigen dir in der Beratung, wie sich das in deinem Fall rechnet.
- Im Alter meist niedrigerer Steuersatz als heute
- Freibetrag bei der Krankenversicherung
- Vertrag beim Jobwechsel mitnehmen
- Angespartes Kapital bleibt dir erhalten
So prüfen wir dein bAV-Angebot
Du hast bereits ein Angebot vom Arbeitgeber bekommen oder einen alten Vertrag? Wir prüfen Kosten, Garantien, Rendite-Chancen, Zuschuss und Flexibilität – anbieterübergreifend und kostenlos. Und wenn du noch keine bAV hast, zeigen wir dir, welche Lösung bei deinem Arbeitgeber möglich ist und wie viel du netto wirklich investierst.
- 1. Rechner nutzen und Netto-Aufwand sehen
- 2. Kostenloses 15-Minuten-Gespräch buchen
- 3. Angebot oder bestehenden Vertrag prüfen lassen
- 4. Abschluss bequem digital – den Rest regelt die Lohnabrechnung
Rechtsgrundlagen
Dieser Ratgeber bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Werte sind vereinfachte Beispielrechnungen auf Basis der Rechengrößen 2026.