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Bamberg Finanz GmbH
Vermögensschadenhaftpflicht · Bamberg

Wenn ein Rat Geld kostet, nicht Blech

Eine Betriebshaftpflicht richtet sich vor allem an Personen- und Sachschäden sowie daraus folgende Vermögensschäden. Reine finanzielle Nachteile aus beruflichen oder beratenden Fehlern können eine eigene Vermögensschadenhaftpflicht erfordern. Entscheidend sind Tätigkeit und konkrete Bedingungen.

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Wer sie braucht

Je größer die Verantwortung im Rat, desto größer das Risiko

Für manche Berufe bestehen gesetzliche oder berufsrechtliche Vorgaben, bei anderen ist die Absicherung eine unternehmerische Entscheidung. Entscheidend ist, ob die eigene Tätigkeit beim Kunden einen reinen finanziellen Schaden auslösen kann.

Abgrenzung

Vier Policen, vier verschiedene Fragen

Viele Betriebe haben drei dieser Verträge und halten den vierten für mitversichert. Die Policen überschneiden sich aber kaum – sie beantworten unterschiedliche Fragen. Deshalb prüfen wir sie im Zusammenhang und nicht einzeln.

Betriebshaftpflicht

Wenn jemand zu Schaden kommt

Personen- und Sachschäden Dritter aus Ihrem Betrieb.

Deckt
Verletzte Personen, beschädigte fremde Sachen und die daraus folgenden Kosten – inklusive Abwehr unberechtigter Forderungen.
Deckt nicht
Reine Vermögensschäden aus fehlerhafter Beratung oder Planung, wenn nichts beschädigt und niemand verletzt wurde.
Zur Betriebshaftpflicht
Vermögensschadenhaftpflicht

Wenn nur Geld verloren geht

Finanzielle Schäden beim Kunden aus Ihrer beruflichen Leistung.

Deckt
Beratungs-, Planungs- und Berechnungsfehler, versäumte Fristen und Organisationsfehler, die beim Kunden zu einem reinen Geldschaden führen.
Deckt nicht
Personen- und Sachschäden, eigene Umsatzausfälle und bewusst pflichtwidriges Handeln.
Cyberversicherung

Wenn die IT der Ausgangspunkt ist

Angriffe, Datenvorfälle und Ausfälle im eigenen Betrieb.

Deckt
Eigene Wiederherstellungs- und Krisenkosten nach einem Angriff sowie Ansprüche Dritter aus Datenvorfällen.
Deckt nicht
Fachliche Fehler in Ihrer Beratungsleistung, die unabhängig von einem IT-Vorfall entstehen.
Zur Cyberversicherung
D&O-Versicherung

Wenn die Leitung persönlich haftet

Persönliche Haftung von Geschäftsführung und Vorstand.

Deckt
Ansprüche gegen Organe persönlich – auch aus dem eigenen Unternehmen heraus – wegen Pflichtverletzungen in der Leitung.
Deckt nicht
Fehler in der operativen Dienstleistung am Kunden – das bleibt Sache der Vermögensschadenhaftpflicht.
Zur D&O-Versicherung

So gehen wir vor

Kein Standardangebot auf Zuruf. Wir schauen zuerst, welche Tätigkeiten Sie tatsächlich abrechnen – daraus ergibt sich die Deckung.

01

Tätigkeiten aufnehmen

Wir gehen Ihr Leistungsangebot und Ihre Aufträge durch. Entscheidend ist, was im Vertrag als versicherte Tätigkeit steht – nicht die Branchenbezeichnung.

02

Pflichten und Vorgaben prüfen

Kammer- oder berufsrechtliche Mindestdeckungen, Vorgaben aus Rahmenverträgen und öffentlichen Vergaben halten wir schriftlich fest.

03

Deckungssumme festlegen

Wir orientieren uns am größten realistischen Einzelschaden Ihrer Aufträge und prüfen die Serienschadenregelung sowie die Jahreshöchstleistung.

04

Angebote vergleichen und begleiten

Sie erhalten einen Vergleich mit Bedingungsunterschieden im Klartext. Nach Abschluss bleiben wir im Schadenfall Ihr Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Was Unternehmer uns zur Vermögensschadenhaftpflicht fragen